Zungenschneider beim Horizontalschnitt
Zurückgesetzter Zungenanfang
so wird die Zunge durch den Spurkranz angefahren
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Grundlage für das Zurücksetzen des Zungenanfangs ist die 1996 erschienene technische Anweisung low 95.0004.
Sie erlaubt das Zurücksetzen des Zungenanfangs bei einer Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h und beschreibt die schleiftechnisch herzustellende Einlaufgeometrie.
Es ist möglich, die Zunge um 60 cm bzw. bis Mitte Verschluss-Stück zu kürzen.
Wir haben daraufhin einen Zungenschneider entwickelt, mit dem es möglich ist, alle erforderlichen Winkel einzustellen und den abzuschleifenden Bereich mittels Trennscheibe einfach abzuflexen. Dadurch ist es möglich, die Arbeiten in einer sehr guten Qualität in ca. 1,5 Stunden auszuführen.
Bei einer etwas anderen Technologie bleibt die Weiche sogar mit 20km/h befahrbar. Es ist nur zum Schluss eine Zugpause von
15 min erforderlich.
Für die reine Arbeitsausführung werden dann ca. 2h benötigt.
Im Netzbezirk Rostock wird das Verfahren seit 1997 regelmäßig
(2 bis 3 mal monatlich) vor allem im Rangierbahnhof
Rostock-Seehafen bzw. im S-Bahnbereich angewendet.
Durch die dabei gesammelten Erfahrungen wurde festgestellt, dass sich die Lebensdauer der Zungen um ca 50 bis 100% erhöht.
Der Grund für die folgende Auswechslung war dann meistens der Verschleiß im hinteren Bereich bzw. eine Erneuerung der kompletten Weiche.
Die Kosten für das Zurückschneiden betragen weniger als
ein Zehntel im Vergleich zur Auswechslung der gesamten Zungenvorrichtung. |